Was ist Kinesiologie?

Der Name geht zurück auf das altgriechische Wort für Bewegung. Übersetzt in unsere heutige Umgangssprache steht es für: „die Lehre von der Bewegung“. Das Herz der Kinesiologie ist der vom Chiropraktiker Dr. G. Goodheart 1964 entwickelte Muskeltest. Dabei wird die zu testende Person aufgefordert  z. Bsp. einen Arm  oder ein Bein gegen den sanften Druck des Kinesiologen in einer zuvor bestimmten Position zu halten. Das Testen findet am bekleideten Körper statt und erlaubt höchst differenzierte Rückschlüsse auf eventuelle Stressoren und Energieblockaden sowie deren Einflüsse auf Körper und Seele des Klienten. Dabei geht Kinesiologie von der Annahme aus, dass der Organismus selbst am besten „weiß“, was ihm gut tut, was ihn stärkt, was ihm fehlt oder Stress verursacht. Es wird also nicht diagnostiziert und behandelt, sondern gefragt und durch den Klienten eigenverantwortlich entschieden.

Ich bin im „Begleitenden“ Modell tätig und übe keine Heilkunde aus. Daher ersetzt meine Arbeit keinen Arzt oder Homöopathen. Sie lässt sich jedoch in viele Heilmethoden der Alternativ- und Schulmedizin ganz wunderbar integrieren.

"Man muss nicht daran glauben...."  Ein wenig Neugierde und /oder die Bereitschaft etwas verändern zu wollen genügen völlig! Sie behalten in jedem Fall die "Fäden" in der Hand.

Das Ziel der Kinesiologie

"Das Ziel der Kinesiologie ist der gesunde und glückliche Mensch, der körperlich, geistig und seelisch im Gleichgewicht, in der Balance ist." (H.R.Ehrke / Kinesiologie-Journal 07) Ungleichgewichte auf diesen 3 Ebenen gilt es frühzeitig zu erkennen und auszugleichen.

Wie viele Sitzungen (Balancen) sind erforderlich?

Je nach Anliegen des Klienten (Thema/Ziel) sehr unterschiedlich. Einige möchten nur einmal ein Thema bearbeiten. Anderen ist es wichtig kontinuierlich am Thema zu bleiben.

Wie lange dauert eine Sitzung und was kostet sie?

Die Kosten für eine Sitzung finden Sie unter Leistungen.

Bitte planen Sie 1 ½ - 2 Stunden ein.

Die Klienten der Begleitenden Kinesiologen entrichten die Vergütung für die von ihnen in Anspruch genommenen Sitzungen selbst, d.h. es gibt keine Übernahme der Kosten durch die Krankenkassen. (gegen Beleg, nach der Sitzung)
Optional übernehmen die Krankenzusatzversicherungen